HAUSZUBAU DR. FUGGER ST.PÖLTEN, 1995

Eine vom Bauherrn gewünschte Vergrößerung des Bestandsobjektes wurde in Form eines Zubaues verwirklicht. Dieser deklariert sich als eigenständiger Baukörper und steht im bewussten Kontrakt zum Altbau. Der verglaste Eingangsbereich schafft eine gewünschte Zäsur und führt in Fortsetzung der neuen Stiegenanlage in das Haus. Im Gebäudeinneren sind Alt- und Neubau im Obergeschoß über eine „Brücke“ verbunden.